Entgegen seiner Entscheidung vom letzten Jahr geht das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt doch von einer siebenjährigen Frist für die Abgabe der Steuererklärung von Arbeitnehmern aus.
- Beginn der Festsetzungsfrist bei Antragsveranlagungen
- Steuervereinfachungsgesetz 2011 vor der Verabschiedung