Das Niedersächsische Finanzgericht interpretiert das Steuerrecht unternehmerfreundlich und macht den Zinsbeginn vom Zeitpunkt der Auflösung des Investitionsabzugsbetrags abhängig.
- Gebühren für verbindliche Auskünfte zulässig
- Umsatzsteuerschuld trotz unvollständiger Rechnung