Solange die Beiträge insgesamt nur einmal steuerlich berücksichtigt werden, können auch die Eltern die vom Kind gezahlten Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend machen.
- Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein abgeschlossen
- Frist zur Umstellung auf zertifizierte Basisrenten-Verträge