Ein teures Studium oder eine kostspielige Ausbildung zum Pilot lässt sich dank neuer Urteile zumindest auf Umwegen in voller Höhe steuerlich geltend machen.
- Steuerprüfer des Bundes erhalten Rüge vom Bundesrechnungshof
- Umwandlungssteuer-Erlass nach langer Wartezeit veröffentlicht