Der Jagdschein hat zu viel mit einem privaten Hobby zu tun, um die Kosten für die Jägerprüfung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend zu machen.
- Deutschland soll Umsatzsteuer auf Kunstgegenstände ändern
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013