Weil Kapitalgesellschaften keine außerbetriebliche Sphäre haben, kann das Urteil zur Steuerfreiheit von Erstattungszinsen nicht von der Einkommen- auf die Körperschaftsteuer übertragen werden.
- Grundsteuer nur noch vorläufig
- Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften