Damit ein Au-pair-Aufenthalt als kindergeldunschädliche Berufsausbildung gilt, muss der Aufenthalt von einem umfassenden Sprachunterricht begleitet sein.
- Vereinfachung des Reisekostenrechts geplant
- Ab 2013 nur noch Steuer(vor)anmeldungen mit Zertifikat möglich