Obwohl es für Einnahme-Überschuss-Rechner keine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten gibt, müssen bargeldintensive Betriebe einigermaßen detaillierte Kassenaufzeichnungen führen, wenn sie keine Steuerschätzung riskieren wollen.
- Umsetzung der EU-Micro-Richtlinie
- Mineralölsteuerbefreiung gilt nicht für Firmenflugzeuge