Gemeinnützige Vereine dürfen Ausflüge und Reisen der Mitglieder nur eingeschränkt bezuschussen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, die Gemeinnützigkeit aberkannt zu bekommen.
- Nutzung eines Dienstwagens durch den Ehegatten
- Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten ist verfassungsgemäß