Kosten für die Heimunterbringung eines Angehörigen sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, allerdings nach anderen Regeln, wenn die Unterbringung krankheits- statt altersbedingt erfolgt.
- Steuerfreiheit eines Forschungsstipendiums
- Warnung vor Angeboten auf Registrierung einer UStIdNr.