Das Finanzgericht Köln legt die Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag großzügig aus und zählt zumindest die Auflösung einer früheren Anpsarabschreibung nicht als Betriebseinnahme.
- Umsatzsteuerliche Änderungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Neue Richtlinien zur Gelangensbestätigung