Auch beim vollständig unentgeltlichen Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung können Nebenkosten entstehen, die bei einem Mietobjekt als Anschaffungsnebenkosten die AfA erhöhen.
- Kauf von Forderungen ist keine umsatzsteuerpflichtige Leistung
- Behelfsmäßige Eigennutzung verhindert Werbungskostenabzug