In einer Verwaltungsanweisung hat das Bundesfinanzministerium Regeln für die Gelangensbestätigung aufgestellt, darunter eine bis 31. Dezember 2013 verlängerte Übergangsregelung
- Ermittlung des Gewinns beim Investitionsabzugsbetrag
- SEPA-Umstellung bei der Finanzverwaltung