Auch wenn die Tantieme ordnungsgemäß vereinbart ist, kann sie zur verdeckten Gewinnausschüttung werden, falls die Vereinbarung unklare Regelungen über die Höhe der Tantieme enthält.
- Kauf von Forderungen ist keine umsatzsteuerpflichtige Leistung
- Behelfsmäßige Eigennutzung verhindert Werbungskostenabzug