Nicht jedes Näheverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer führt automatisch dazu, dass die Abgeltungsteuer nicht mehr zur Anwendung kommt, meint das Finanzgericht Münster.
- Behelfsmäßige Eigennutzung verhindert Werbungskostenabzug
- Nachträgliche Werbungskosten bei Vermietung