Wenn ein Unternehmer vergessen hat, in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abzuziehen, kann der Steuerbescheid auch nachträglich noch geändert werden.
- Verfassungsbeschwerde zur Verwertbarkeit von Steuerdaten-CDs
- Einbringung von Grundstücken als gewerblicher Grundstückshandel