Auch wenn das Frühstück zusammen mit der Übernachtung in einem Pauschalpreis abgerechnet wird, fällt dafür der normale Umsatzsteuersatz von 19 % an.
- Einbringung von Grundstücken als gewerblicher Grundstückshandel
- Teilweiser Verzicht auf Kleinunternehmerregelung unwirksam