Beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, ob das Bundesland die gekauften Datensammlungen im Strafverfahren überhaupt verwerten darf.
- Gestaltung von Werbeanzeigen ist eine gewerbliche Tätigkeit
- Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben