Die Erklärung einer Betriebsaufgabe muss eindeutig sein und kann nicht rückwirkend abgegeben werden. Einen Betriebsentnahmegewinn in der Steuererklärung zu deklarieren, genügt daher nicht.
- Überschussprognose bei verbilligter Vermietung
- Mini-Jahressteuergesetz kurzfristig beschlossen