Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung ist der Bundesfinanzhof der Meinung, dass die Grenzen des Haushalts für den Steuerbonus nicht grundsätzlich an der Grundstücksgrenze enden.
- Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
- Änderung bei der strafbefreienden Selbstanzeige