Für Darlehen eines Anteilseigners ist kein Abgeltungsteuersatz möglich, für die Darlehen von Angehörigen des Anteilseigners dagegen schon.
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Personenbeförderung
- Abfindung des Versorgungsausgleichs ist nicht abziehbar