Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Umsatzsteuerpflicht der Vermögensverwaltung und Überlassung von Sportanlagen an Mitglieder auseinandergesetzt.
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Personenbeförderung
- Abfindung des Versorgungsausgleichs ist nicht abziehbar