Einen Leerstand wegen Sanierungsmaßnahmen hat der Eigentümer dann nicht selbst zu verantworten, wenn das Gebäude in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet liegt.
- Umsatzsteuer beim Kauf durch eine Bruchteilsgemeinschaft
- Steuerfreie Einlösung von Gold-Inhaberschuldverschreibungen