Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es für die Zuordnung der Warenbewegung bei einem Reihengeschäft zwischen mindestens drei Unternehmern auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.
- Beitragserstattung der Krankenversicherung lohnt nicht immer
- Doppelbelastung bei Vererbung von Zinsansprüchen