Dass bei der Vererbung von bereits entstandenen, aber noch nicht fälligen Stückzinsansprüchen sowohl Erbschaft- als auch Einkommensteuer anfällt, ist nicht verfassungswidrig.
- Inlandsbezug bei der Reinvestitionsrücklage ist rechtswidrig
- Einigung bei der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen