Auch wenn das Gesetz keine Zeitbegrenzung für den Antrag auf Günstigerprüfung bei der Abgeltungsteuer vorsieht, muss der Antrag spätestens bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids gestellt werden.
- Bildung einer Rückstellung wegen drohender Schadensersatzpflicht
- Steueränderungsgesetz 2015 beschlossen