Ist die Kinderbetreuung der ausschlaggebende Grund für die Telearbeit, obwohl im Betrieb ein Arbeitsplatz zur Verfügung stehen würde, können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
- Steueränderungen für Privatleute und Familien
- Umsatzsteuer bei Bestelleintritt in Leasingfällen