Der Antrag auf die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens statt der Abgeltungsteuer auf Beteiligungserträge muss spätestens mit der Abgabe der Einkommensteuer gestellt werden.
- Änderungen für Kapitalanleger
- Einheitliche Gewerbesteuerbefreiung bei Betriebsaufspaltung