Nach EU-Recht ist der von Privatlehrern erteilte Unterricht umsatzsteuerfrei, weshalb ein Fahrlehrer beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg die Aussetzung der Vollziehung der festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlung erreicht hat.
- Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen
- Energetische Sanierung als anschaffungsnaher Aufwand