Gewährt ein Verwaltungsgericht den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Abgabenbescheids, entfallen damit auch die bereits festgesetzten Säumniszuschläge und andere Nebenkosten.
- Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen
- Energetische Sanierung als anschaffungsnaher Aufwand