Studienkosten der Kinder sind grundsätzlich zumindest teilweise privat veranlasst und daher auch bei einer Verpflichtung zum Unternehmenseintritt nach Studienabschluss nicht als Betriebsausgaben abziehbar.
- Säumniszuschläge entfallen bei Aussetzung der Vollziehung
- Gesetz gegen Manipulation an Registrierkassen