Den Anspruch auf direkte Auszahlung des Kindergelds wegen mangelnder Unterstützung durch die Eltern kann ein Kind nur dann geltend machen, wenn es auch bedürftig ist.
- Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Rückkauf von Aktienbezugsrechten als Gestaltungsmissbrauch