Die Vergütung eines Arztes für eine Tumormeldung an das Krebsregister ist umsatzsteuerpflichtig, weil hier keine steuerfreie Heilbehandlung vorliegt.
- Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Rückkauf von Aktienbezugsrechten als Gestaltungsmissbrauch