Auch außerordentliche Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit sind durch die Entfernungspauschale abgegolten, auch wenn die Finanzämter in der Regel trotzdem Unfallkosten als zusätzliche Aufwendungen steuerlich gelten lassen.
- Vorsteuerabzug bei der Unternehmensgründung
- Grunderwerbsteuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern