Elterngeld ist in voller Höhe, also einschließlich des einkommensunabhängigen Sockelbetrags, als eigenes Einkommen des Unterhaltsempfängers zu berücksichtigen.
- Vorsteuerabzug bei der Unternehmensgründung
- Grunderwerbsteuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern