Auch in der Insolvenz hat ein Unternehmer noch disponibles Vermögen, mit dem er steuerlich abziehbare Betriebsausgaben generieren kann. Bei Zahlungen vom Oder-Konto eines Ehepaars muss eine Zahlung dafür aber nachweislich dem insolventen Ehegatten zurechenbar sein.
- Vorsteuerabzug bei der Unternehmensgründung
- Grunderwerbsteuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern