Die Grunderwerbsteuerbefreiung für konzerninterne Umstrukturierungen kommt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf auch für neugegründete Tochterunternehmen in Frage.
- Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Rückkauf von Aktienbezugsrechten als Gestaltungsmissbrauch