Liegt der vertraglich vereinbarte Grundlohn unter dem Mindestlohn, sind Zuschläge in der Regel auf Basis dieses Grundlohns zu berechnen. Eine Ausnahme gilt nur bei Nachtarbeitszuschlägen.
- Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zu Rechnungsangaben
- Hotelparkplatz ist voll umsatzsteuerpflichtig