Anders als bei börsennotierten Aktien und Aktienfonds ist bei festverzinslichen Wertpapieren in der Regel keine Teilwertabschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung möglich.
- Digitale Lohn-Schnittstelle für die Lohnsteuer-Außenprüfung
- Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastung