Im Gegensatz zur Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten hat das Finanzgericht Hamburg zum jetzt gültigen Abzugsverbot für die Gewerbesteuer weniger verfassungsrechtliche Bedenken.
- Eindämmung der Normenflut
- Erweiterte Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge