Statt der geplanten Erleichterungen zur Gelangensbestätigung hat das Bundesfinanzministerium ein Schreiben veröffentlicht, das vorerst weiter den Belegnachweis nach altem Recht zulässt.
- Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnern