Für alle Urlaubsreisenden, die bei der Rückkehr keine bösen Überraschungen am Zoll erleben wollen, hat der Zoll eine Smartphone-App mit allen wichtigen Informationen und einem Zollrechner veröffentlicht.
- Restschuldbefreiung gilt auch für Hinterziehungszinsen
- Stellungnahme des Bundesrats zum Jahressteuergesetz 2013