Bei einer getrennten Veranlagung ist der Behinderten-Pauschbetrag zwingend auf beide Eltern aufzuteilen, selbst wenn die Eltern die vollständige Übertragung auf ein Elternteil beantragt haben.
- Abgeltungszahlungen für ein Wohnrecht als Werbungskosten
- Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben