Der Bundesfinanzhof hat keine ernstlichen Zweifel, dass die 1 %-Grenze für Beteiligungen, ab der ein Veräußerungsgewinn unter die Steuerpflicht fällt, verfassungsgemäß ist.
- Notwendige Angaben in einer Gutschrift
- Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz beschlossen