Die Frage, ab wann die nachträglich fällige Steuer zu verzinsen ist, wenn ein Investitionsabzugsbetrag wegfällt, hat der Bundesfinanzhof zu Gunsten der Unternehmen beantwortet.
- Kauf von Forderungen ist keine umsatzsteuerpflichtige Leistung
- Behelfsmäßige Eigennutzung verhindert Werbungskostenabzug