Nur in Ausnahmefällen besteht nach Ansicht der Finanzverwaltung für verheiratete Kinder noch ein Anspruch auf Kindergeld. In bestimmten Fällen kann sich aber ein Einspruch lohnen, weil beim Bundesfinanzhof entsprechende Klagen anhängig sind.
- Einbringung von Grundstücken als gewerblicher Grundstückshandel
- Teilweiser Verzicht auf Kleinunternehmerregelung unwirksam