Eine versehentlich falsch ausgefüllte Umsatzsteuererklärung kann als Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gewertet werden, auch wenn das Finanzamt in Zweifelsfällen eigentlich nachfragen muss.
- Teilweiser Verzicht auf Kleinunternehmerregelung unwirksam
- Schlichtungsverfahren als außergewöhnliche Belastung