Wenn der Veräußerungsgewinn nur teilweise steuerpflichtig ist, weil die Immobilie vor der rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist auf zehn Jahre gekauft wurde, sind auch die Veräußerungskosten nur anteilig abziehbar.
- Mietverhältnis zwischen Ehegatten als Tauschgeschäft
- Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb