Für das Finanzgericht Niedersachsen gibt es keinen Grund, aus dem Übernachtungspreis einen fiktiven Anteil für die Parkplatzüberlassung zum vollen Umsatzsteuersatz anzusetzen.
- Differenzbesteuerung auch ohne Hinweis in der Rechnung
- Leasing-Sonderzahlung bei der Fahrtenbuchmethode