Strafverteidungskosten können als Werbungskosten abziehbar sein, wenn die Tat eindeutig der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist.
- Bescheinigung über die Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
- Neue Verzugspauschale und besserer Gläubigerschutz